Kosten
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie betreibe ich eine Privatpraxis. In der Regel erfolgt die Bezahlung somit privat.
Sie haben die Möglichkeit das Honorar bar vor Ort zu entrichten oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Das Honorar für eine Therapiestunde (50 Minuten) beträgt 100 € (nach §4 UStG von der Umsatzsteuer befreit). Dieses Honorar gilt für eine Einzelsitzung, eine Paartherapiesitzung, eine Sitzung über Telefon oder eine Sitzung über Videotelefonie.
Eine Therapiesitzung per Telefon oder über Videotelefonie ist jederzeit möglich. Für die Videotelefonie wird der Anbieter RedMedical genutzt, der den höchsten Datenschutzansprüchen genügt und von den Krankenkassen zugelassen ist.
Private Krankenversicherung
Viele private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für eine Therapie bei einem/r Heilpraktiker/in für Psychotherapie, oder zumindest einen Teil der Kosten. Dies hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab. Daher erkundigen Sie sich bitte diesbezüglich vor der Therapie bei Ihrer Krankenversicherung.
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Regel übernehmen die gesetzlichen Krankenversicherungen die Therapiekosten bei einem/r Heilpraktiker/in für Psychotherapie leider nicht.
Sollten Sie jedoch einen Zusatzvertrag abgeschlossen haben, der auch Heilpraktikerleistungen umfasst, ist eine Kostenübernahme wahrscheinlich.
Zudem gibt es die Möglichkeit, die Therapiekosten im Nachhinein erstattet zu bekommen (Kostenübernahme im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens nach §13 Abs. 3 SGB). Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine ärztliche Überweisung für eine Psychotherapie haben, jedoch in absehbarer Zeit in einem bestimmten Umkreis ihres Wohnortes (meist 20 Km) keinen Therapieplatz bekommen, Sie bei einem/r Heilpraktiker/in für Psychotherapie jedoch sofort eine Behandlung bekommen könnten. Bitte nehmen Sie in beiden Fällen unbedingt vor der Therapie Kontakt zu Ihrer Krankenkasse auf.
Vorteile Selbstzahler/in
- Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind meist gering.
- Es entfällt die Dokumentation Ihrer Diagnose bei Ihrer Krankenkasse. Da die Therapie somit Ihre Privatsache ist, werden Sie später nicht bei einem Wechsel der Krankenkasse, Abschluss einer Lebens- oder Berufsunfähigkeits-versicherung oder einem Aufstieg in der Beamtenlaufbahn behindert.
- Es muss kein Therapieantrag gestellt werden. Somit entfallen Wartezeiten für das Gutachterverfahren bei einer Krankenkasse.
- Sie haben die Möglichkeit mein Honorar steuerlich abzusetzen (Als außergewöhnliche Belastung nach §33 EStG).
- Behandlungsziel und ‑dauer werden von Ihnen mitbestimmt.