Kos­ten

Als Heil­prak­ti­ke­rin für Psy­cho­the­ra­pie betrei­be ich eine Pri­vat­pra­xis. In der Regel erfolgt die Bezah­lung somit privat. 

Sie haben die Mög­lich­keit das Hono­rar bar vor Ort zu ent­rich­ten oder nach Erhalt der Rech­nung inner­halb von 14 Tagen zu überweisen. 

Das Hono­rar für eine The­ra­pie­stun­de (50 Minu­ten) beträgt 100 € (nach §4 UStG von der Umsatz­steu­er befreit). Die­ses Hono­rar gilt für eine Ein­zel­sit­zung, eine Paar­the­ra­pie­sit­zung, eine Sit­zung über Tele­fon oder eine Sit­zung über Videotelefonie. 

Eine The­ra­pie­sit­zung per Tele­fon oder über Video­te­le­fo­nie ist jeder­zeit mög­lich. Für die Video­te­le­fo­nie wird der Anbie­ter Red­Me­di­cal genutzt, der den höchs­ten Daten­schutz­an­sprü­chen genügt und von den Kran­ken­kas­sen zuge­las­sen ist.

  

Pri­va­te Krankenversicherung

Vie­le pri­va­te Kran­ken­ver­si­che­run­gen über­neh­men die Kos­ten für eine The­ra­pie bei einem/r Heilpraktiker/in für Psy­cho­the­ra­pie, oder zumin­dest einen Teil der Kos­ten. Dies hängt vom jewei­li­gen Ver­si­che­rungs­ver­trag ab. Daher erkun­di­gen Sie sich bit­te dies­be­züg­lich vor der The­ra­pie bei Ihrer Krankenversicherung. 

Gesetz­li­che Krankenversicherung

In der Regel über­neh­men die gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­run­gen die The­ra­pie­kos­ten bei einem/r Heilpraktiker/in für Psy­cho­the­ra­pie lei­der nicht. 

Soll­ten Sie jedoch einen Zusatz­ver­trag abge­schlos­sen haben, der auch Heil­prak­ti­kerleis­tun­gen umfasst, ist eine Kos­ten­über­nah­me wahrscheinlich. 

Zudem gibt es die Mög­lich­keit, die The­ra­pie­kos­ten im Nach­hin­ein erstat­tet zu bekom­men (Kos­ten­über­nah­me im Rah­men des Kos­ten­er­stat­tungs­ver­fah­rens nach §13 Abs. 3 SGB). Dies kann der Fall sein, wenn Sie eine ärzt­li­che Über­wei­sung für eine Psy­cho­the­ra­pie haben, jedoch in abseh­ba­rer Zeit in einem bestimm­ten Umkreis ihres Wohn­or­tes (meist 20 Km) kei­nen The­ra­pie­platz bekom­men, Sie bei einem/r Heilpraktiker/in für Psy­cho­the­ra­pie jedoch sofort eine Behand­lung bekom­men könn­ten. Bit­te neh­men Sie in bei­den Fäl­len unbe­dingt vor der The­ra­pie Kon­takt zu Ihrer Kran­ken­kas­se auf. 

Vor­tei­le Selbstzahler/in 

  • Die War­te­zei­ten auf einen The­ra­pie­platz sind meist gering. 
  • Es ent­fällt die Doku­men­ta­ti­on Ihrer Dia­gno­se bei Ihrer Kran­ken­kas­se. Da die The­ra­pie somit Ihre Pri­vat­sa­che ist, wer­den Sie spä­ter nicht bei einem Wech­sel der Kran­ken­kas­se, Abschluss einer Lebens- oder Berufs­un­fä­hig­keits-ver­si­che­rung oder einem Auf­stieg in der Beam­ten­lauf­bahn behindert. 
  • Es muss kein The­ra­pie­an­trag gestellt wer­den. Somit ent­fal­len War­te­zei­ten für das Gut­ach­ter­ver­fah­ren bei einer Krankenkasse. 
  • Sie haben die Mög­lich­keit mein Hono­rar steu­er­lich abzu­set­zen (Als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung nach §33 EStG). 
  • Behand­lungs­ziel und ‑dau­er wer­den von Ihnen mitbestimmt.